Gesetzesrahmen für Weltkulturerbe

Deutsch

 
Die Vorlage soll verschiedene Regelwerke und Einschränkungen aus diversen Rechtsfeldern verständlich zusammenfassen und so einen klaren Rahmen für Nutzung, Veräußerung bzw. deren Verbot, Renovierung und Umfeldentwicklung, inkl. Finanzierung schaffen. Zu den ungarischen Kulturstätten, die auf der UNESCO-Liste des Welkulturerbes verzeichnet sind, gehören: das Budaer Donauufer, das Burgviertel, der Andrássy-Boulevard und seine Umgebung (alle Budapest, weiterhin, das "Osterdorf" Hollókö in Nordungarn, die Höhlen von Aggtelek (gemeinsam mit der Slowakei), die Benediktiner Abtei von Pannonhalma unweit von Györ, der Hortobágy Nationalpark im Osten, die Christenhöhlen aus dem vierten Jahrhundert in Pécs, der Neusiedlersee, ung. Fertö tó (zusammen mit Österreich) sowie die Weinregion Tokai im Nordwesten.